Impressum gem. § 24 bzw. § 25 MedienGesetz

Firma Welle Murtal FM
Betreiber und Inhaber: Velan Andreas
Schmittstrasse15/13
A-8720Knittelfeld
  

Fachgruppe / Berufszweig


Fv Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
zuständiges Gericht: Bezirksgericht Knittelfeld

Belkin TuneCast 2 FM Transmitter
genehmigt durch kommAustria(RTR)
Fernmeldebehörde Steiermark/Kärnten
erfasst duch BH Judenburg

Privatradio/Webradio
Homepage:www.wellemurtal.at
www.wellemurtal.at.tf
email: office@wellemurtal.at
Tel:
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular....

All Rights Reserved by Velan Andreas and Welle Murtal
 

Anzeigeverpflichtung

Nach wie vor ist für die Veranstaltung von Kabelrundfunk keine Zulassung durch die Regulierungsbehörde erforderlich, es besteht allerdings eine Verpflichtung des Kabelrundfunkveranstalters, die Kabelrundfunkveranstaltung eine Woche vor Aufnahme der Verbreitung des Rundfunkprogramms der Regulierungsbehörde sowie den betroffenen Ländern und Gemeinde anzuzeigen (vgl. § 9 Abs. 1 PrTV-G)

Gemäß § 9 Abs. 2 PrTV-G hat diese Anzeige neben Namen, Adresse und allfälligen Vertretern und Zustellbevollmächtigten auch Angaben über die Eigentumsverhältnisse zu enthalten.
Es ist darüber hinaus darzulegen, ob es sich bei dem Programm um ein Sparten-, Fenster- oder Rahmenprogramm handelt.

 
siehe
www.kommaustria.at
Hörfunkverzeichnis